Sondernutzungserlaubnis für das Aufhängen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
 
 
 
Plakatierung
 
Das Aufhängen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum, z.B. an Laternen, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis, die durch die Ordnungsverwaltung ausgestellt werden kann. Der Antrag sollte ca. 2 Wochen vorher gestellt werden. 
 
 
Verwaltungsgebühren: Gebührenverzeichnis der Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Remagen
 
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herr Manuel Pöhr 
 
 Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales 
  
 Sachgebiet 3.1 - Ordnungsverwaltung 
02642 20132
02642 2017732
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 209
 
Zimmernummer 209
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
Für diese Leistung gibt es kein(e)  Formular(e).