Austritt aus Religionsgemeinschaften
 
 
 
 
Information 
 
 
 
Austritt aus Religionsgemeinschaften
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Austritt aus Religionsgemeinschaften
 
 
Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft wird beim Standesamt des Wohnsitzes beurkundet. Für die Beurkundung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. 
 
 
Benötigte Unterlagen: Legitimationsnachweis (z.B. gültiger Personalausweis oder Reisepass)
 
 
Verwaltungsgebühr: 30,00 Euro
 
Rechtsgrundlage
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herr Uwe Heuser 
 
 Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales 
  
 Standesamt 
02642 20134
02642 2017734
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208
 
Zimmernummer 208
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
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