Jagdrecht nach dem Bundes- und Landesjagdgesetz
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jagdangelegenheiten
 
Das Jagdrecht ist im Bundesjagdgesetz, dem Landesjagdgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen geregelt. 
 
 
Mit der Jagdausübung werden zahlreiche Ziele verfolgt. Dazu zählen unter anderem 
 
- der Erhalt eines artenreichen Wildbestandes
 - der Schutz land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke
 - Pflege und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Wildbestandes
 
 
Dementsprechend ergeben sich aus den einzelnen Aufgaben verschiedene Zuständigkeiten.
 
Rechtsgrundlagen
Anprechpartner für Jagdrecht und Jagdscheine
 
Kreisverwaltung Ahrweiler - als untere Jagdbehörde
 
 
02641 9750
 
 
 
 
Wilhelmstraße 24-30
 
 
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
 
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herr Uwe Heuser 
 
 Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales 
  
 Standesamt 
02642 20134
02642 2017734
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208
 
Zimmernummer 208
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
Für diese Leistung gibt es kein(e)  Formular(e).