Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Grundsicherung für Arbeitssuchende
 
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird auch als Arbeitslosengeld II (kurz Alg II oder umgangssprachlich Hartz IV) bezeichnet. Leistungen erhalten danach Personen, die 
 
- mindestens 15 Jahre alt sind und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben,
 - erwerbsfähig sind,
 - hilfebedürftig sind und
 - ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
 
 
Leistungen (Sozialgeld) erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, etwa deren Kinder. 
 
 
Verantwortlich für die Erbringung der Grundsicherungsleistungen sind die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die kommunalen Träger, vorliegend der Kreis Ahrweiler. Um dennoch eine gemeinsame Erbringung der Leistungen zu ermöglichen, wurde das Jobcenter Landkreis Ahrweiler gebildet. 
 
Rechtsgrundlage
Anprechpartner
 
Jobcenter Bad Neuenahr-Ahrweiler
 
 
02641 91160
 
 
 
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
 
 
Mittwoch geschlossen
 
 
Heerstraße 109
 
 
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
 
 
Jobcenter Sinzig
 
 
02642 97600
 
 
 
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
 
 
Mittwoch geschlossen
 
 
Mühlenbachstraße 11
 
 
53489 Sinzig
 
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
 
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
Für diese Leistung gibt es kein(e)  Formular(e).