Beurkundung eines geborenen Kindes im Geburtenregister
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geburtenanmeldung
 
Die Geburt eines Kindes ist im Geburtenregister zu beurkunden. Die Geburt muss daher dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, innerhalb einer Woche angezeigt werden. Zur Anzeige verpflichtet sind die Eltern des Kindes und jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war. Bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
Nach erfolgter Anzeige wird die Geburt im Geburtenregister beurkundet.
 
Nach erfolgter Anzeige wird die Geburt im Geburtenregister beurkundet.
 
Welche Unterlagen für die Beurkundung vorzulegen sind, muss beim Standesamt erfragt werden.
 
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herr Uwe Heuser 
 
 Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales 
  
 Standesamt 
02642 20134
02642 2017734
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208
 
Zimmernummer 208
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
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