Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation Direkt zur Suche Direkt zum Fußbereich
Barrierefrei - Start mit Tabulator

Öffentliche Mahnung

08.02.2021

Die bis zum 15. Februar 2021 (u.a. bis I. Quartal 2021) fälligen Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstigen Abgaben aufgrund ergangener Bescheide werden hiermit öffentlich angemahnt.

Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde erfolgt ein entsprechender Bankeinzug.

Zahlungsrückstände die bis zum 23. Februar 2021 nicht bei der Stadtkasse eingegangen sind, werden einschließlich der entsprechenden Mahngebühren und Säumniszuschläge nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz für Rheinland-Pfalz im Zwangswege eingezogen.

53424 Remagen, 08. Februar 2021

Stadtkasse Remagen