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Verkehrsberuhigung im Neubaugebiet „Lange Fuhr“ Remagen-Kripp

06.10.2020

Anwohner votieren für verkehrsberuhigten Bereich

Seit längerem schon wurde im Neubaugebiet Lange Fuhr in Remagen-Kripp über Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsreduzierung des Verkehrs diskutiert.

Im Rahmen einer durch die Stadtverwaltung im Sommer durchgeführten Umfrage konnten die insgesamt 246 Anlieger ihr Votum für die zukünftige Verkehrsgestaltung abgeben. „Mir war wichtig, die Menschen zu beteiligen, die in erster Linie betroffen sind und aus eigener Erfahrung die Situation beurteilen können“, begründet Bürgermeister Björn Ingendahl die direkte Bürgerbeteiligung.

Stadt RemagenInsgesamt haben 35 % der Haushalte an der Befragung teilgenommen. Im Ergebnis hat sich eine breite Mehrheit von fast 90 % für die Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen ausgesprochen. Diesem Votum hat sich der Ortsbeirat Kripp angeschlossen. „Das eindeutige Votum der Anlieger freut mich. Gerne trägt der Ortsbeirat daher diese Entscheidung mit“ macht der Kripper Ortsvorsteher Axel Blumenstein deutlich. Bürgermeister und Ortsvorsteher machten sich gemeinsam vor wenigen Tagen selbst vor Ort ein Bild von den inzwischen umgesetzten Änderungen.

Durch die nun eingerichteten verkehrsberuhigten Bereiche sind folgende Regeln zu beachten:

· Fußgänger dürfen die komplette Straße benutzen. Es sind grundsätzlich keine abgetrennten Gehwege vorhanden.

· Das Spielen von Kindern auf der Straße ist erlaubt und Fahrzeugführer müssen jederzeit damit rechnen.

· Fußgänger haben Vorrang vor Fahrzeugen, dürfen diese gleichzeitig aber nicht unnötig behindern. Es ist gegenseitige Rücksicht zu nehmen.

· Alle Verkehrsteilnehmer dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) fahren.

· Das Parken ist ausschließlich in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Hierfür bedarf es keiner weiteren Beschilderung. Außerhalb der gekennzeichneten Flächen besteht automatisch ein eingeschränktes Halteverbot, so dass nur das Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen erlaubt ist.

Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist es im gesamten Neubaugebiet nicht möglich, Parkflächen zu kennzeichnen.

· Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich haben alle anderen Verkehrsteilnehmer (Fahrzeuge und Fußgänger), egal aus welcher Richtung sie kommen, Vorrang.

Die Breslauer Straße sowie Teilstücke der Langen Fuhr können aufgrund ihrer baulichen Ausgestaltung nicht zu verkehrsberuhigten Bereichen umfunktioniert werden und bleiben daher weiterhin 30er Zone.