Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation Direkt zur Suche Direkt zum Fußbereich
Barrierefrei - Start mit Tabulator

Remagener Gastronomen können die Außengastronomie gebührenfrei nutzen

14.05.2020

Stadt verzichtet auf Gebühren

Die derzeitige Corona-Krise trifft die Gastronomiebetriebe hart. Diese sind bereits seit dem 24. März geschlossen. Auch wenn zwischenzeitlich feststeht, dass die Innen- und Außengastronomie ab dem 13. Mai unter Auflagen wieder öffnen darf, bleibt die Situation für viele gastronomische Betriebe weiter angespannt. Durch die Schließung kam es zu massiven Einkommensverlusten, Personalabbau und Existenzängsten und auch die Öffnung unter Auflagen wird die Einnahmesituation nur teilweise verbessern

Die Stadt Remagen hat daher im Rahmen einer Eilentscheidung des Bürgermeisters und seiner Beigeordneten beschlossen, den Betrieben, die eine Außengastronomie betreiben, die Sondernutzungserlaubnisse für dieses Jahr gebührenfrei zu erteilen. Normalerweise hätten diese Gebühren für den Zeitraum von April bis September für 25 Gastronomen insgesamt rund 18.000 Euro betragen.

Bürgermeister Björn Ingendahl führt zu diesem Entschluss aus: „Ich hoffe, dass die Stadt Remagen so ihren Beitrag dazu leisten kann, die vielen Remagener Gastronomiebetriebe in dieser schwierigen Situation finanziell etwas zu entlasten und sie so dabei zu unterstützen, die Krise zu meistern.“

Gleichzeitig äußert er die Hoffnung, dass das vielfältige gastronomische Angebot in Remagen zukünftig von möglichst vielen Gästen genutzt wird, um es auch für die kommenden Jahre zu erhalten. Ingendahl mahnt gleichzeitig zur Disziplin: „Natürlich sind auch in den Restaurants und Cafés aller Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten! Nur so können wir dieses Stückchen Normalität bewahren, ohne die Gefahr einer neuen Infektionswelle fürchten zu müssen.“