Ausstellung einer Steuer-ID-Bescheinigung
Information
Sollte die Steueridentifikationsnummer nicht mehr auffindbar sein, so kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern kostenfrei oder im Bürgerbüro gegen Gebühr angefordert werden.
Steueridentifikationsnummer
Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt an jede Person, die in Deutschland mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, eine Steueridentifikationsnummer (SteuerID-Nr.).
Personen die in Deutschland steuerpflichtig sind, hier jedoch keinen Wohnsitz haben erhalten auch eine SteuerID.
Sie wird benötigt für die elektronische Lohnsteuerkarte (ELSTAM), die elektronische Steuererklärung sowie die Verarbeitung elektronischer Belege.
Personen die in Deutschland steuerpflichtig sind, hier jedoch keinen Wohnsitz haben erhalten auch eine SteuerID.
Sie wird benötigt für die elektronische Lohnsteuerkarte (ELSTAM), die elektronische Steuererklärung sowie die Verarbeitung elektronischer Belege.
Da die Steueridentifikationsnummer personenbezogen ist, wird sie weder bei Namensänderung noch bei Umzug verändert.
Die Steueridentifikationsnummer wird jeder Person durch das Bundeszentralamt für Steuern per Mitteilungsschreiben übersandt.
Die Steueridentifikationsnummer wird jeder Person durch das Bundeszentralamt für Steuern per Mitteilungsschreiben übersandt.
Sollte die Steueridentifikationsnummer nicht mehr auffindbar sein, so kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern kostenfrei oder im Bürgerbüro gegen Gebühr angefordert werden.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
Verwaltungsgebühr: 6,50 Euro
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).