Anmeldung einer Eheschließeung beim Standesamt

Information

Eheschließung Anmeldung

Zur Überprüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung gegeben sind, muss man die Eheschließung beim Standesamt anmelden und die dafür erforderlichen Papiere besorgen. Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Personenstand (ledig oder geschieden) und der Nationalität.

Die Anmeldung ist ausschließlich am Wohnort der Eheschließenden möglich. Wohnen die Eheschließenden in zwei verschiedenen Gemeinden, kann zwischen den beiden Standesämtern der Heimatgemeinden gewählt werden. Die Eheschließung selbst kann dann auch an einem anderen Ort in Deutschland vorgenommen werden. 

Zur Anmeldung müssen grundsätzlich beide Eheschließende erscheinen. Ist einer verhindert, kann er seinen Partner schriftlich durch eine sogenannte Beitrittserklärung ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Die Anmeldung ist 6 Monate gültig.

Reservierung des Wunschtermins

Um Ihren „Wunschtermin” zu erhalten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung setzen. Das persönliche Erscheinen ist nicht notwendig. Eine Reservierung des Wunschtermins ist allerdings frühestens sechs Monate vor diesem Termin möglich. Nach erfolgter Terminreservierung müssen Sie zeitnah die Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt vornehmen.

Ansprechpartner

Herr Uwe Heuser
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Standesamt

02642 20134

02642 2017734

uwe.heuser@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
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