Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz

Information

Ausländerangelegenheiten

Ausländer dürfen gemäß dem Aufenthaltsgesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen einreisen und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Hierzu benötigen sie eine Genehmigung, die als folgender Aufenthaltstitel gewährt wird:

  • das (befristete) Visum
  • die (befristete) Aufenthaltserlaubnis
  • die (befristete) Blaue Karte EU
  • die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis
  • die (unbefristete) Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Des Weiteren werden folgende Aufenthaltsdokumente von der Ausländerbehörde ausgestellt:

  • Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber
  • Fiktionsbescheinigung für Personen, die auf Bescheidung ihres Antrags auf eine Aufenthaltserlaubnis warten
  • Duldung
  • Grenzübertrittsbescheinigung für ausreisepflichtige Personen


Rechtsgrundlage


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Ahrweiler Ausländeramt
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
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