Leistungen für Auszubildende u.a. für eine berufliche Ausbildung

Information

Ausbildungsbeihilfe (BAB)

Auszubildende, die in einer eigenen Wohnung leben, haben unter bestimmten Voraussetzungen für den Zeitraum der beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dieser wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.

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