Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes
Information
Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf einer Erlaubnis.
Der Antrag muss schriftlich beim Gewerbeamt gestellt werden. Vor Erteilung der Erlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung des Antragstellers zu überprüfen.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Nadine Mund
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung
Stadtmarketing, Tourismus und Kultur
02642 20155
02642 2017755
Rathaus (Hauptgebäude)
Bachstraße 2
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 4
Zimmernummer 4
Montag08:00 - 12:00
Dienstag08:00 - 12:00
Mittwoch08:00 - 12:00
Donnerstag08:00 - 12:00
Freitag08:00 - 12:00
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