Erteilung der Erlaubnis für das Pfandleihgewerbe

Information

Erteilung der Erlaubnis für das Pfandleihgewerbe

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf einer Erlaubnis. Die Erlaubnis ist beim Gewerbeamt der Stadt Remagen zu beantragen. Sie kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist.

Vor Erteilung der Erlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung des Antragstellers zu überprüfen.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Gewerbeamt

02642 20155

02642 2017755

nadine.mund@remagen.de

Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109

Montag08:30 - 12:00

Dienstag08:30 - 12:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
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