Hochwasser / Hochwasserschutz

Information

Hochwasser

Als Hochwasser wird ein Wasserstand bezeichnet, der deutlich über dem üblichen Mittelwasser liegt. Hochwasser tritt in unregelmäßigen Abständen und mit unterschiedlicher Ausprägung und Wasserabflüssen auf. Diese Naturereignisse wären wohl unproblematisch geblieben, hätten die Menschen in der Vergangenheit nicht die Bereiche für eine Besiedlung in Anspruch genommen, auf denen sich der Fluss bei einem Hochwasser ausbreitet. So ist über Jahre hinweg nicht nur das Schadenspotenzial immer weiter gestiegen, sondern auch die Notwendigkeit, sich gegen die Folgen eines Hochwassers zu schützen. Ursachen für ein Hochwasser können Schneeschmelze, längere ergiebige Regenfälle, aber auch kurze Starkregenereignisse sein. Hochwasser hat es immer gegeben und wird es immer geben, ein absoluter Schutz ist daher nicht möglich.

Nach den beiden Jahrhunderthochwassern 1993 und 1995 wurde entlang des Rheins durch Rechtsverordnung ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Auf Basis aktualisierter und verfeinerter Grundlagendaten hat das Land Rheinland-Pfalz Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt. So kann sich jeder Anrainer des Rheins oder auch der Ahr über den Gefährdungsgrad seines Grundstücks informieren.

Die Folgen der Starkregenereignisse in 2013 und 2016 waren für die Stadt Remagen Anlass, ein Hochwasservorsorgekonzept zu beauftragen. Wesentliches Ziel des Konzeptes ist es, sich auf diese Ausprägung des Klimawandels besser vorzubereiten sowie Maßnahmen und Handlungsanleitungen zur Minderung der Folgen zu erkennen und umzusetzen.

Die allgemeinen Sorgfaltspflichten verpflichten jede Person, die von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasser folgen und zur Schadensminimierung zu treffen. Die Nutzung gefährdeter Grundstücke ist den möglichen nachteiligen Folgen durch Hochwasser anzupassen.

Entlang des Rheins kommt es zu regelmäßig wiederkehrenden Hochwassern, ausgelöst etwa durch Schneeschmelze und/oder langen Regenphasen. Folgende Pegelstände – bezogen auf den Pegel Koblenz – sind laut Alarm- und Einsatzplan Hochwasser der Stadt Remagen wichtige Scheitelpunkte:

  • 5,50 m: Remagen, Rheinpromenade im Bereich Fährgasse beginnt zu fluten. Fahrradwege sind gesperrt.
  • 6,30 m: Fähre Linz-Remagen stellt den Betrieb ein
  • 7,20 m: Knotenpunkt Unkelsteinbrücke läuft voll
  • 7,25 m: Oberwinter, Hauptstraße Überflutung beginnt
  • 8,00 m: Fähre Rolandseck stellt den Betrieb ein
  • 8,20 m: Sperrung B 9 zwischen Unkelsteinbrücke und Landesgrenze
  • 9,52 m: Pegel erreicht den Höchststand vom Hochwasser 1993

Informationsmöglichkeiten über aktuelle Pegelstände

Pegel-Online (Android) oder Wasserstand (Apple)
0261 19429 (Pegel Koblenz)
02632 19429 (Pegel Andernach und Oberwinter)

Hochwasserschutz

Nach den Regelungen des Landeswassergesetztes obliegt die Gewässeraufsicht den Wasserbehörden und den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden. Letztere überwachen insbesondere den Zustand und die Benutzung der Gewässer, der Ufer, der Hochwasserschutzanlagen u.v.m. (§ 98 Landeswassergesetz - RLP). 

Zuständige Behörden sind die untere Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung Ahrweiler und die obere Wasserbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Letztere befasst sich insbesondere mit Baumaßnahmen innerhalb der durch Rechtsverordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder mit Maßnahmen zum Hochwasserschutz.

Unwetter / Starkregen

Die Zunahme extremer Wetterereignisse, das plötzliche und unerwartete Auftreten gefährlicher Überflutungen an Orten, an denen damit nicht gerechnet wurde oder plötzlich über Wohngebieten entstehende Tornados zeigen, dass die vorhandene Bauwerkssicherheit immer häufiger an ihre Grenzen stößt.


Ansprechpartner

Untere Wasserbehörde
Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 4.5
02641 9750
www.kreis-ahrweiler.de 
Wilhemstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Obere Wasserbehörde
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Referat 32
Regionalstelle Wasserwirtschaft Abfallwirtschaft Bodenschutz
0261 1200
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz


Ansprechpartner

Herr Gisbert Bachem
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur Fachbereichsleitung

02642 20140

02642 2017740

gisbert.bachem@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 102

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Frau Eva Etten
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Fachbereichsleitung

02642 20130

02642 2017730

eva.etten@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 203

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Herr Robert Zimmermann
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Ordnungsverwaltung

02642 20122

02642 2017722

robert.zimmermann@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 303

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).