Zulassung eines Kraftfahrzeuges

Information

Zulassung eines Kraftfahrzeuges

Alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen grundsätzlich nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen werden.

Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens und Aushändigung der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein).

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Ahrweiler
02642 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler


Caritas Werkstatt Sinzig
02642 901966
Lindenstraße 7
53489 Sinzig

Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).