Informationen und Rechtsgrundlagen für verkaufsoffene Sonntage

Information

Informationen und Rechtsgrundlagen für verkaufsoffene Sonntage

An maximal vier Sonntagen im Kalenderjahr dürfen verkaufsoffene Sonntage mit Ladenöffnungszeiten bis zu jeweils fünf Stunden freigegeben werden.

Remagen ist als Ausflugs-, Erholung- und Wallfahrtsort anerkannt. Die Verkaufsstellen für touristischen Bedarf dürfen deshalb an höchstens 40 Sonn- und Feiertagen im Kalenderjahr für die Dauer von jeweils bis zu acht Stunden geöffnet sein.

Rechtsgrundlage

Ladenöffnungsgesetz (RLP)

Ansprechpartner

Herr Günther Balas
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung Stadtmarketing, Tourismus und Kultur

02642 20153

02642 2017753

guenther.balas@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
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