Sperrzeiten und Sperrzeitverkürzungen
Sperrzeiten und Sperrzeitverkürzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen, hierzu zählen unter anderem das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse, kann die Sperrzeit unter Auflagen verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.
Sperrzeitverkürzungen können nur auf Antrag erteilt werden. Es reicht eine formlose Antragstellung.
Rechtsgrundlagen
Landesverordnung über die Gebühren der Wirtschaftsverwaltung - Besonderes Gebührenverzeichnis
Frau Sarah Seul
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Gewerbeamt
02642 20162
02642 20127
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmernummer 109
Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00
Herr Günther Balas
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung
Stadtmarketing, Tourismus und Kultur
02642 20153
02642 2017753
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00