Sperrzeiten und Sperrzeitverkürzungen

Information

Sperrzeiten und Sperrzeitverkürzungen

Unter bestimmten Voraussetzungen, hierzu zählen unter anderem das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse, kann die Sperrzeit unter Auflagen verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.

Sperrzeitverkürzungen können nur auf Antrag erteilt werden. Es reicht eine formlose Antragstellung.

Rechtsgrundlagen

Gaststättengesetz 

Gaststättenverordnung (RLP)

Landesverordnung über die Gebühren der Wirtschaftsverwaltung - Besonderes Gebührenverzeichnis 

Ansprechpartner

Frau Sarah Seul
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Gewerbeamt

02642 201342

02642 2017342

sarah.seul@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109

Dienstag08:30 - 12:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
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