Gaststättenerlaubnis für zeitlich begrenzte Veranstaltungen

Information

Gaststättenerlaubnis für zeitlich begrenzte Veranstaltungen

Für zeitlich befristete, öffentlich zugängliche Veranstaltung aus besonderem Anlass benötigt man eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen auf Antrag erteilt werden kann.

Die vorübergehende Gaststättenerlaubnis wird in aller Regel unter Auflagen erteilt. Insbesondere enthält die Erlaubnis Auflagen zum Lärm- und Jugendschutz, der Behandlung von Lebensmitteln und von Abfällen.
Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. Für Zelte (auch fliegende Bauten genannt) bedarf es ab einer bestimmten Größe einer besonderen Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde.

Wird öffentlicher Verkehrsraum für die Veranstaltung in Anspruch genommen, bedarf es zusätzlich einer Sondernutzungserlaubnis der Ordnungsverwaltung, die formlos zu beantragen ist.

Rechtsgrundlagen

Gaststättengesetz 

Gaststättenverordnung (RLP)

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm 

Landesverordnung über die Gebühren der Wirtschaftsverwaltung - Besonderes Gebührenverzeichnis (RLP)

Ansprechpartner

Frau Sarah Seul
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Gewerbeamt

02642 20162

02642 20127

sarah.seul@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109

Montag08:30 - 12:00

Dienstag08:30 - 12:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00

Freitag08:30 - 12:00

Herr Günther Balas
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung Stadtmarketing, Tourismus und Kultur

02642 20153

02642 2017753

guenther.balas@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00