Festsetzung von Floh- und Trödelmärkten

Information

Festsetzung von Floh- und Trödelmärkten

Ein gewerblicher Floh- und Trödelmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren des häuslichen Bedarfs anbietet, die sich üblicherweise im Haushalt ansammeln.
Um einen solchen Floh- und Trödelmarkt ordnungsgemäß durchführen zu können, bedarf es einer Festsetzung, die auf formlosen Antrag des Veranstalters erfolgt.

Rechtsgrundlagen

Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (RLP)

Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung - Besonderes Gebührenverzeichnis (RLP)


Ansprechpartner

Herr Günther Balas
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung Stadtmarketing, Tourismus und Kultur

02642 20153

02642 2017753

guenther.balas@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
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