Erschließungsbeiträge
Information
Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Bei erstmaliger Herstellung einer Straße sind die erschlossenen Grundstücke beitragspflichtig. Es wird ein Erschließungsbeitrag festgesetzt.
Die Verwaltung informiert über die rechtliche und finanzielle Auswirkung der Beitragserhebung. Bei besonders schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen kann der festgesetzte Beitrag gestundet werden.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner
Herr Philipp Hamacher
Fachbereich 2 - Infrastruktur, Bauen und Umwelt
02642 201202
02642 2017202
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 107
Zimmernummer 107
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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