Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschülern/-innen

Information

Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschülern/-innen

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler/innen), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit der Inhaberin/dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.
Die Fahrlehrerprüfung wird von einem eigens eingerichteten Prüfungsausschuss abgenommen.

Voraussetzungen:


  • die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber mindestens 21 Jahre alt ist,
  • geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
  • die Fahrerlaubnis der Klasse besitzt, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
  • seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
  • innerhalb der letzten drei Jahre zur Fahrlehrerin/zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
  • die fachliche Eignung in einer Prüfung nachgewiesen hat und
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Ansprechpartner

Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Gewerbeamt

02642 20155

02642 2017755

nadine.mund@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109

Montag08:00 - 12:00

Dienstag08:00 - 12:00

Mittwoch08:00 - 12:00

Donnerstag08:00 - 12:00

Freitag08:00 - 12:00

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