Bescheinigung über Steuerrückstände bzw. Zahlungsverhalten zum Zeitpunkt der Ausstellung

Information

Bescheinigung in Steuersachen

(Ehemals Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Die Bescheinigung beinhaltet Steuerrückstände bzw. das Zahlungsverhalten zum Zeitpunkt der Ausstellung und wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer) ausgehändigt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden (z.B. zur Erteilung einer Gewerbeerlaubnis) und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.

Benötigte Unterlagen: Legitimationsnachweis (z.B. Personalausweis)

Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro (bar oder vorab überweisen)

Ansprechpartner

Herr Herr Langen
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung Stadtkasse

02642 20157

02642 2017757

stadtkasse@remagen.de

Villa Heros
Kirchstraße 3
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Frau Frau Pohl
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung Stadtkasse

02642 20156

02642 2017756

stadtkasse@remagen.de

Villa Heros
Kirchstraße 3
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

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