Bescheinigung über Steuerrückstände bzw. Zahlungsverhalten zum Zeitpunkt der Ausstellung
Information
Bescheinigung in Steuersachen
Bescheinigung in Steuersachen
(Ehemals Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Die Bescheinigung beinhaltet Steuerrückstände bzw. das Zahlungsverhalten zum Zeitpunkt der Ausstellung und wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer) ausgehändigt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden (z.B. zur Erteilung einer Gewerbeerlaubnis) und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.
Benötigte Unterlagen: Legitimationsnachweis (z.B. Personalausweis)
Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro (bar oder vorab überweisen)
Ansprechpartner
Herr Bachem
Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung und Bürgerservice
Sachgebiet 4.2 - Kassen- und Liquiditätsmanagement, Vollstreckung (Stadtkasse)
02642 201420
02642 2017420
Rathaus (Hauptgebäude)
Bachstraße 2
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109
Zimmernummer 109
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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