Bescheinigung über Steuerrückstände bzw. Zahlungsverhalten zum Zeitpunkt der Ausstellung

Information

Bescheinigung in Steuersachen

(Ehemals Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Die Bescheinigung beinhaltet Steuerrückstände bzw. das Zahlungsverhalten zum Zeitpunkt der Ausstellung und wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer) ausgehändigt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden (z.B. zur Erteilung einer Gewerbeerlaubnis) und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.

Benötigte Unterlagen: Legitimationsnachweis (z.B. Personalausweis)

Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro (bar oder vorab überweisen)

Ansprechpartner

Herr Bachem
Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung und Bürgerservice Sachgebiet 4.2 - Kassen- und Liquiditätsmanagement, Vollstreckung (Stadtkasse)

02642 201420

02642 2017420

stadtkasse@remagen.de

Rathaus (Hauptgebäude)
Bachstraße 2
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).