Vollstreckung von Geldforderungen

Information

Verwaltungsvollstreckung / Vollstreckung von Geldforderungen

Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung oder eine Duldung oder eine Unterlassung gefordert wird.

Verwaltungsakte mit denen eine Geldleistung gefordert wird, werden von der Stadtkasse vollstreckt, da diese die Befugnisse der Vollstreckungsbehörde ausübt. Vollstreckt werden eigene öffentlich-rechtliche Forderungen der Stadt Remagen sowie Forderungen anderer Behörden im Rahmen der Amtshilfe.
Ansprechpartner

Herr Bachem
Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung und Bürgerservice Sachgebiet 4.2 - Kassen- und Liquiditätsmanagement, Vollstreckung (Stadtkasse)

02642 201420

02642 2017420

stadtkasse@remagen.de

Rathaus (Hauptgebäude)
Bachstraße 2
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
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