Vollstreckung von Geldforderungen
Information
Verwaltungsvollstreckung / Vollstreckung von Geldforderungen
Verwaltungsvollstreckung / Vollstreckung von Geldforderungen
Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung oder eine Duldung oder eine Unterlassung gefordert wird.
Verwaltungsakte mit denen eine Geldleistung gefordert wird, werden von der Stadtkasse vollstreckt, da diese die Befugnisse der Vollstreckungsbehörde ausübt. Vollstreckt werden eigene öffentlich-rechtliche Forderungen der Stadt Remagen sowie Forderungen anderer Behörden im Rahmen der Amtshilfe.
Verwaltungsakte mit denen eine Geldleistung gefordert wird, werden von der Stadtkasse vollstreckt, da diese die Befugnisse der Vollstreckungsbehörde ausübt. Vollstreckt werden eigene öffentlich-rechtliche Forderungen der Stadt Remagen sowie Forderungen anderer Behörden im Rahmen der Amtshilfe.
Rechtsvorschriften
Ansprechpartner
Herr Bachem
Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung und Bürgerservice
Sachgebiet 4.2 - Kassen- und Liquiditätsmanagement, Vollstreckung (Stadtkasse)
02642 201420
02642 2017420
Rathaus (Hauptgebäude)
Bachstraße 2
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109
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Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
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Freitag08:30 - 12:00
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