Stellplatznachweis / Stellplatzablöse

Information

Stellplatznachweis / Stellplatzablöse

Wer Anlagen ändert oder herstellt, bei deren Betrieb Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist, hat nach der Landesbauordnung Stellplätze in ausreichender Form und Anzahl zu schaffen.

Für den Ausbau eines Dachgeschosses kann der Nachweis entfallen, wenn das Gebäude seit mindestens zwei Jahren fertiggestellt und die Herstellung notwendiger Stellplätze nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.
Notwendige Stellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden (z.B. als Lager).

Die Anzahl notwendiger Stellplätze ergibt sich bei Gebäuden mit Wohnungen aus der Stellplatzsatzung, im Übrigen aus einer Verwaltungsvorschrift. Notwendige Stellplätze können auch auf anderen Grundstücken, auch solchen im Eigentum Dritter nachgewiesen werden. Die sind dann über entsprechende Baulasten zu sichern.

Kann auch auf diese Weise die Anzahl der notwendigen Stellplätze nicht nachgewiesen werden, so besteht die Möglichkeit, sich durch Vertrag und Zahlung einer Stellplatzablöse von der Verpflichtung zum Stellplatznachweis zu befreien. Über die Annahme eines Ablösevertrages entscheidet nach geltender Geschäftsordnung der jeweilige Ortsbeirat.

Die Stadt muss das so eingenommene Geld zweckgebunden u.a. für die Herstellung zusätzlicher oder die Unterhaltung und Instandsetzung bestehender Stellplätze verwenden. Der Ablösebetrag wird durch Satzung festgelegt und hinsichtlich seiner Höhe regelmäßig überprüft.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Herr Peter Günther
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur Bauverwaltung

02642 20147

02642 2017747

peter.guenther@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).