Planungsrechtliche Auskunft

Information

Planungsrechtliche Auskunft 

Die Mitarbeiter der Stadt Remagen beraten Grundstückseigentümer, Bauherren, Kaufinteressierte, Planungs- und Ingenieurbüros sowie alle sonstigen Bürger in bauplanungsrechtlichen Fragen. Die Beratung beschränkt sich dabei grundsätzlich auf folgende Fragen:

  • Liegt ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung und welche Festsetzungen sind darin getroffen?
  • Liegt ein Grundstück im Bebauungszusammenhang oder im Außenbereich?
  • Welche Art der baulichen Nutzung ist grundsätzlich zulässig (Wohnen, Gewerbe, gemischte Nutzung)?
  • Welches Maß der baulichen Nutzung ist zulässig?
  • Auf welchen Teilen eines Grundstücks darf gebaut werden?
  • Ist das Grundstück erschlossen? Wie groß ist die Anzahl der notwendigerweise nachzuweisenden Kfz-Stellplätze?

Für verbindliche Antworten ist ein förmlicher Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) zu beantragen.


Ansprechpartner

Herr Peter Günther
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur Bauverwaltung

02642 20147

02642 2017747

peter.guenther@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).