Gewässeraufsicht obliegt bei den Wasserbehörden und den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden

Information

Gewässeraufsicht

Nach den Regelungen des Landeswassergesetztes obliegt die Gewässeraufsicht den Wasserbehörden und den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden. Letztere überwachen insbesondere den Zustand und die Benutzung der Gewässer, der Ufer, der Hochwasserschutzanlagen u.v.m. (§ 98 Landeswassergesetz RLP).

Zuständige Behörden sind die untere Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung Ahrweiler und die obere Wasserbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Letztere befasst sich insbesondere mit Baumaßnahmen innerhalb der durch Rechtsverordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder mit Maßnahmen zum Hochwasserschutz.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Ahrweiler (Untere Wasserbehörde)
Abteilung 4.5
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr–Ahrweiler

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Referat 32 (Obere Wasserbehörde)
Regionalstelle Wasserwirtschaft Abfallwirtschaft Bodenschutz
0261 / 120-0
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz

Ansprechpartner
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