Gebäudeeinmessung

Information

Gebäudeeinmessung

Zusammen mit den Informationen zum Flurstück bildet der Nachweis der Gebäudedaten die wesentliche Grundlage für die amtlichen Katasterkarten. Die Daten werden digital im sog. „Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem“ (ALKIS) geführt. Die Vollständigkeit dieser Daten ist Voraussetzung für viele Planungen und Maßnahmen im öffentlichen wie auch im privaten Bereich. Sie dient insbesondere auch als Grundlage für Navigationsdienste.

Werden Gebäude neu errichtet oder aber in ihrem Grundriss erweitert, so obliegt dem Eigentümer die Pflicht, innerhalb eines Monats nach Fertigstellung des Rohbaus auf seine Kosten einen Vermesser mit der Gebäudeeinmessung zu beauftragen, um in der Folge die Liegenschaftskarte zu aktualisieren (§ 18 Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen). Der Einmessungspflicht unterliegen alle Gebäude, also auch Nebengebäude wie Garagen, Carports oder Schuppen. 

Ansprechpartner

Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück
02651 / 9582-0
Am Wasserturm 5a
56727 Mayen

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in Rheinland-Pfalz
Website des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation

Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
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