Flächennutzungsplan

Information

Flächennutzungsplan 

Das Baugesetzbuch (BauGB) erteilt den Gemeinden den Auftrag, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten. Als Instrumente dienen hierzu der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.

Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebietes dar. Mögliche Darstellungen sind bestehende oder künftige Wohnbau- oder Gewerbefläche, gemischte Flächen, Acker-, Grün- oder Waldflächen.

Die Darstellungen sind nur für die am Aufstellungsverfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange verbindlich. Der Bürger kann aus dem Flächennutzungsplan heraus keine Ansprüche ableiten. Für die Planzeichnung des Flächennutzungsplans wird üblicherweise ein kleiner Maßstab gewählt (Remagen: 1:10.000), so dass die Abgrenzungen der Nutzungen gegeneinander nicht parzellenscharf und daher auf der nachfolgenden Planungsebene des Bebauungsplans zu konkretisieren sind.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Herr Gisbert Bachem
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur Fachbereichsleitung

02642 20140

02642 2017740

gisbert.bachem@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 102

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Herr Peter Günther
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur Bauverwaltung

02642 20147

02642 2017747

peter.guenther@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

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