Denkmalschutz

Information

Denkmalschutz 

Die Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, die Kulturdenkmäler zu erhalten, deren Zustand zu überwachen und Gefahren von ihnen abzuwenden. Daneben fällt den Denkmalbehörden die Aufgabe zu, die Kulturdenkmäler wissenschaftlich zu erforschen und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (§ 1 Abs. 1 und 2 Denkmalschutzgesetz RLP). Als Kulturdenkmäler gelten Gegenstände aus vergangener Zeit, an deren Erhaltung und Pflege oder wissenschaftlicher Erforschung ein öffentliches Interesse besteht.

Im Regelfall bedarf es für die Unterschutzstellung keines besonderen Verfahrens, insbesondere unbewegliche Denkmäler unterliegen kraft Gesetzes dem Denkmalschutz. Soweit es zur Klarstellung erforderlich ist, soll die Eigenschaft als Kulturdenkmal bei Denkmalzonen durch Rechtsverordnung, im Übrigen durch Verwaltungsakt, festgestellt werden.

Die als Kulturdenkmal klassifizierten Objekte werden von der Generaldirektion Kulturelles Erbe in der Denkmalliste geführt. Ausgehend von der Definition eines Kulturdenkmals ist diese Liste nicht zwingend abschließend, da es im Wesentlichen auf die Denkmaleigenschaft, nicht jedoch auf ein förmliches Verfahren zur Unterschutzstellung bedarf.

Die Denkmalpflege unterteilt sich dabei in den Bereich der Bodendenkmalpflege (Landesarchäologie) und der Baudenkmalpflege (Landesdenkmalpflege).

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Ahrweiler (Untere Denkmalschutzbehörde)
Abteilung 4.3 – Bauen
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Generaldirektion Kulturelles Erbe (Obere Denkmalschutzbehörde)
Direktion Landesarchäologie
0261 66753000
Niederberger Höhle 1
56077 Koblenz

Generaldirektion Kulturelles Erbe (Obere Denkmalschutzbehörde)
Direktion Landesdenkmalpflege Erthaler Hof
06131 20160
Schillerstraße 44
55116 Mainz

Ansprechpartner
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