Bürgerbeteiligung

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Bürgerbeteiligung 

Die Bürger werden in vielfacher Hinsicht in die Entscheidungen von Behörden eingebunden. Wesentliches Element ist dabei das Prinzip der repräsentativen Demokratie, d.h. der Willensbildung durch die vom Volk gewählten Vertreter in den Parlamenten. Daneben enthält die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung (GemO) weitere Formen der Bürgerbeteiligung, an denen teilweise auch sonst nicht wahlberechtigte Bürger (z.B. Minderjährige) teilnehmen können.

Die Einwohnerversammlung ist eine nach der Gemeindeordnung vorgesehene Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf, abgehalten werden.
Neben dieser Informationsmöglichkeit bietet ein Bürgerbegehren oder ein Bürgerentscheid eine aktive Form der Mitwirkung der Bürger. Dabei wird das Prinzip der repräsentativen Demokratie durchbrochen. Bürgerbegehren ermöglichen, dass die Bürger einer Gemeinde über bestimmte Angelegenheiten der Gemeinde selbst entscheiden. Einschränkend ist anzumerken, dass die Gemeindeordnung Bürgerbegehren nicht zu allen Themen zulässt.

Weitere Formen der Bürgerbeteiligung bestehen in Form von Anhörungsrechten, wie etwa im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplans oder anderer fachgesetzlicher Planungen. Schließlich kann der Bürger sich an den Petitionsausschuss des Landtages wenden, wenn er sich von einer Behörde oder anderen staatlichen Organen ungerecht behandelt fühlt. Unterstützt wird der Petitionsausschuss durch den Bürgerbeauftragten, der im Sinne der Beteiligten versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor die Eingabe dem Petitionsausschuss zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird.

Eine der häufigsten Formen der Bürgerbeteiligung ist, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. So wird der Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, zu ändern oder aufzuheben, im Amtsblatt der Stadt Remagen (Remagener Nachrichten) bekanntgegeben. Zu den darin enthaltenen allgemeinen Zielen des Bebauungsplans können Bürger bereits eine Stellungnahme abgeben. Eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Zusammenhang mit der Unterrichtung und insbesondere im Zuge der sogenannten Offenlage. Dabei werden die Verfahrensunterlagen für die Dauer eines Monats bzw. für mind. 30 Tage zur Einsichtnahme bei der Bauverwaltung ausgelegt, sie können gleichzeitig auch online auf der Website der Stadt Remagen eingesehen werden.

Innerhalb dieses Zeitraums haben die Bürger die Möglichkeit, eigene Planungsvorstellungen und Anregungen vorzutragen. Durch den Stadtrat werden die so vorgelegten Anregungen ausgewertet, gewichtet und zusammen mit den im Weiteren vorliegenden Informationen abgewogen. Über das Ergebnis dieser Abwägung wird der Bürger unaufgefordert unterrichtet.

Ansprechpartner

Herr Peter Günther
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur Bauverwaltung

02642 20147

02642 2017747

peter.guenther@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

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