Beantragung eines schriftlichen Bescheids zu einzelnen Fragen des Vorhabens

Information

Bauvoranfrage

Vor dem eigentlichen Bauantragsverfahren kann ein Grundstückseigentümer oder künftiger Bauherr formlos zu einzelnen Fragen des Vorhabens einen schriftlichen Bescheid beantragen (Bauvorbescheid nach § 72 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz). So lässt sich z.B. vor dem Kauf eines Grundstücks verbindlich klären, ob dieses nach dem Bauplanungsrecht grundsätzlich bebaut werden kann.

Der Bauvorbescheid ist kostenpflichtig, gilt 4 Jahre und kann bei rechtzeitiger Antragstellung verlängert werden.
Ein Bauvorbescheid dient nur dazu, einzelne Fragen vorgezogen zu klären. Auf der Basis eines positiven Bauvorbescheides kann nicht mit der Realisierung eines Vorhabens begonnen werden.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 4.3 – Bauen
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
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