Leitung und Vorbereitung von baulicher und sonstige Nutzung der Grundstücke

Information

Bauleitplanung 

Das Baugesetzbuch (BauGB) erteilt den Gemeinden den Auftrag, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten. Als Instrumente dienen hierzu der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.

Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebietes dar. Die Darstellungen sind dabei nur für die am Aufstellungsverfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange verbindlich. Der Bürger kann aus dem Flächennutzungsplan heraus keine Ansprüche ableiten. Der Flächennutzungsplan wurde im Maßstab 1:10.000 aufgestellt, so dass die Abgrenzungen der Nutzungen gegeneinander nicht parzellenscharf und daher auf der nachfolgenden Planungsebene des Bebauungsplans zu konkretisieren sind.

Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und gilt als Ortsrecht für und gegen Jedermann. Im Allgemeinen gehören Angaben über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die erforderlichen Verkehrsflächen dazu. Bebauungspläne können auch Festsetzungen über die Gestaltung der Gebäude enthalten, wie etwa zu Dachformen und -neigungen, Drempel-, Trauf- oder Firsthöhen. Ferner sind in vielen Bebauungsplänen Vorschriften über die Durchgrünung der Privaten Grundstücke enthalten.

Bebauungspläne werden üblicherweise im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 aufgestellt, so dass die Festsetzungen parzellenscharf sind. Neben den zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung werden weitere Festsetzungen durch Text getroffen. Dem Bebauungsplan wird eine Begründung beigefügt, die jedoch nicht Bestandteil der Satzung wird. Sie enthält selbst keine Festsetzungen, sondern erläutert die von der Gemeinde getroffenen Festsetzungen und den dabei entwickelten Planungsgedanken.

Ansprechpartner

Herr Peter Günther
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur Bauverwaltung

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02642 2017747

peter.guenther@remagen.de

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53424 Remagen

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