Genehmigung für die Haltung gefährlicher Hunde
 
 
 
 
Information 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gefährliche Hunde
 
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes ist nach den Bestimmungen des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG) in Rheinland-Pfalz eine Erlaubnis erforderlich. 
Als gefährliche Hunde gelten u.a. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben oder eine gesteigerte Aggressivität entwickelt haben.
Hunde der Rassen
 
Als gefährliche Hunde gelten u.a. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben oder eine gesteigerte Aggressivität entwickelt haben.
Hunde der Rassen
- American Staffordshire Terrier und
 - Staffordshire Bullterrier,
 - Hunde des Typs Pit Bull Terrier
 - sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen,
 
 
gelten ebenfalls als gefährliche Hunde im Sinne des LHundG.
Die Erlaubnis wird u.a. nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes besteht.
 
Die Erlaubnis wird u.a. nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes besteht.
Rechtsgrundlage
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herr Robert Zimmermann 
 
 Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales 
  
 Sachgebiet 3.1 - Ordnungsverwaltung 
02642 20122
02642 2017722
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 303
 
Zimmernummer 303
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
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