Genehmigung für die Haltung gefährlicher Hunde

Information

Gefährliche Hunde

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes ist nach den Bestimmungen des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG) in Rheinland-Pfalz eine Erlaubnis erforderlich.

Als gefährliche Hunde gelten u.a. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben oder eine gesteigerte Aggressivität entwickelt haben.
Hunde der Rassen

  • American Staffordshire Terrier und
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Hunde des Typs Pit Bull Terrier
  • sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen,

gelten ebenfalls als gefährliche Hunde im Sinne des LHundG.

Die Erlaubnis wird u.a. nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes besteht.

Rechtsgrundlage

Ansprechpartner

Herr Robert Zimmermann
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Ordnungsverwaltung

02642 20122

02642 2017722

robert.zimmermann@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 303

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
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