Baulasten

Information

Baulasten / Baulastenverzeichnis 

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. Die Baulast ermöglicht es Bauherren, durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsicht öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen zu übernehmen. Eine Baulast kann beispielsweise ermöglichen, dass notwendige Abstandsflächen auf benachbarte Grundstücke übernommen werden, wobei der Eigentümer des benachbarten Flurstücks insoweit auf eine eigene Bebauung oder Nutzung für sich und seine Rechtsnachfolger verzichtet.

Mit einer Baulast können Flurstücke, die im Grundbuch nicht „vereinigt“ werden können, zusammengefasst werden und somit etwa eine gesetzlich nicht vorgesehene Überbauung von Flurstücksgrenzen ermöglichen. Schließlich können durch Baulast notwendige Stellplätze auf anderen als dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

Bei berechtigtem Interesse können bei der zuständigen Behörde Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis eingeholt werden. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können gebührenpflichtig sein.


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 4.3 – Bauen
02641 9750
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
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