Festsetzung von Grundsteuer

Information

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt), sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

Grundbesitz

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. 

Grundsteuerhebesatz A: 345 v.H.
Grundsteuerhebesatz B: 465 v.H.

Rechtsgrundlagen

Haushaltssatzung der Stadt Remagen

Ansprechpartner

Frau Katharina Bast
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung Finanzverwaltung

02642 20150

02642 2017750

katharina.bast@remagen.de

Villa Heros
Kirchstraße 3
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Frau Cara Truckenbrodt
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung Finanzverwaltung

02642 20152

02642 2017752

cara.truckenbrodt@remagen.de

Villa Heros
Kirchstraße 3
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

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