Aufgaben der staatlichen Schulaufsicht

Information

Schulaufsicht

Das Schulwesen untersteht der staatlichen Aufsicht (Schulaufsicht). Die Schulaufsicht umfasst die Gesamtheit der staatlichen Aufgaben zur inhaltlichen, organisatorischen und planerischen Gestaltung und die Beaufsichtigung des Schulwesens. Aufgaben der Schulaufsicht sind insbesondere

  • die abschließende Festlegung des Inhalts und die Organisation des Unterrichts,
  • die Beratung der Schulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sowie Unterstützung bei der Entwicklung und Evaluation der Schulen, einschließlich des Abschlusses und der Überprüfung von Zielvereinbarungen,
  • die zentrale Planung der Schulorganisation (Schulorganisationsplan),
  • die Genehmigung der Lehr- und Lernmittel,
  • die Fachaufsicht über die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schulen,
  • die Dienstaufsicht über die Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrkräfte und pädagogischen und technischen Fachkräfte der staatlichen Schulen, bei Ganztagsschulen in Angebotsform und in verpflichtender Form auch für das sonstige pädagogische Personal,
  • die Rechtsaufsicht über die Erfüllung der Aufgaben der Schulträger.

Für die Schulaufsicht ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) mit den Außenstellen der Schulaufsicht in Koblenz und Neustadt an der Weinstraße zuständig.

Rechtsgrundlage

Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
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