Festsetzung von Gewerbesteuer

Information

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer (auch Real- oder Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z.B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.

Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne aus der Ausübung einer gewerblichen Betätigung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder von Kapitalgesellschaften.

Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelnden Gewinns, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, den Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Stadt Remagen.

Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der Stadt Remagen jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt wird.

Gewerbesteuerhebesatz: 380 v.H.


Rechtsgrundlagen

Haushaltssatzung der Stadt Remagen

Ansprechpartner

Frau Katharina Bast
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung Finanzverwaltung

02642 20150

02642 2017750

katharina.bast@remagen.de

Villa Heros
Kirchstraße 3
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
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Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
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Freitag08:30 - 12:00

Frau Cara Truckenbrodt
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung Finanzverwaltung

02642 20152

02642 2017752

cara.truckenbrodt@remagen.de

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