Betreuungsangebote für Kinder
Information
Betreuungsangebote
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat seit dem Jahr 2013 bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Die Stadt Remagen verfügt derzeit über fünf Kindertagesstätten. Weitere vier Einrichtungen befinden sich im Stadtgebiet in freier Trägerschaft.
Die Stadt Remagen verfügt derzeit über fünf Kindertagesstätten. Weitere vier Einrichtungen befinden sich im Stadtgebiet in freier Trägerschaft.
Eine Übersicht aller Kindertagesstätten des Landkreises Ahrweiler ist im Kita-Portal Ahrlini zu finden.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner
Frau Anna-Katharina Braun
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung
Zentralverwaltung
02642 20119
02642 2017719
Rathaus (Hauptgebäude)
Bachstraße 2
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 9
Zimmernummer 9
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Frau Martina Frömbgen
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung
Zentralverwaltung
02642 20112
02642 2017712
Rathaus (Hauptgebäude)
Bachstraße 2
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 9
Zimmernummer 9
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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