Ausstellung von Parkausweise für Soziale Dienste

Information

Parkausweise für Soziale Dienste

Soziale Dienste wie z.B. Pflegedienste oder Ärzte, die Hausbesuche durchführen, können einen Parkausweis, der für den gesamten Kreis Ahrweiler gültig ist, beantragen.

Folgende Parkerleichterungen sind zugelassen:

  • Parken, an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist
  • Parken, über die Höchstparkzeit der Parkuhren hinaus, ohne Bedienungspflicht
  • Parken, in Parkscheibenzonen ebenfalls über die Höchstparkzeit hinaus
  • Parken, auf Gehwegen, wenn mind. 1,50 m für Fußgänger verbleibt und keine sonstigen Verbote bestehen
  • Parken, in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen
  • Parken, auf Parkplätzen die für Bewohner reserviert sind 
  • Parken, auf öffentlichen Wegen, wenn mind. 1,00 m Restbreite für Fußgänger und Rollstuhlfahrer verbleiben

Hierbei sind folgende Einschränkungen zu beachten:

Nicht gestattet ist das Parken:
  • in der Fußgängerzone
  • im absoluten Halteverbot
  • in der 2. Reihe
  • auf Behindertenparkplätzen
  • auf Radwegen 
  • auf Taxenständen

Darüber hinaus darf das abgestellte Fahrzeug weitere Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder belästigen. Die Fahrzeuge müssen außerdem deutlich als Firmenfahrzeuge zu erkennen sein.

Gebühren: jährlich 50 Euro/Fahrzeug zzgl. einmaliger Verwaltungsgebühr von 50 Euro pro Antragsstellung

Kirchliche Einrichtungen, die ausschließlich caritative Ziele verfolgen, sind von der Gebühr befreit.

Ansprechpartner

Herr Manuel Pöhr
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Ordnungsverwaltung

02642 20132

02642 2017732

manuel.poehr@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 209

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

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