Veranstaltung und Genehmigung von Messen und Ausstellungen
Information
Veranstaltung und Genehmigung von Messen und Ausstellungen
Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ihr Angebot präsentiert und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ihr Angebot präsentiert, vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.
Messen und Ausstellungen werden vom Gewerbeamt der Stadt Remagen auf Antrag des Veranstalters nach Prüfung bestimmter Voraussetzungen (geregelt in §§ 64-68 Gewerbeordnung) nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz festgesetzt.
Wird eine festgesetzte Messe oder Ausstellung nicht oder nicht mehr durchgeführt, muss der Veranstalter dies dem Gewerbeamt unverzüglich schriftlich anzeigen.
Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ihr Angebot präsentiert, vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.
Messen und Ausstellungen werden vom Gewerbeamt der Stadt Remagen auf Antrag des Veranstalters nach Prüfung bestimmter Voraussetzungen (geregelt in §§ 64-68 Gewerbeordnung) nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz festgesetzt.
Wird eine festgesetzte Messe oder Ausstellung nicht oder nicht mehr durchgeführt, muss der Veranstalter dies dem Gewerbeamt unverzüglich schriftlich anzeigen.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Nadine Mund
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung
Stadtmarketing, Tourismus und Kultur
02642 20155
02642 2017755
Rathaus (Hauptgebäude)
Bachstraße 2
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 4
Zimmernummer 4
Montag08:00 - 12:00
Dienstag08:00 - 12:00
Mittwoch08:00 - 12:00
Donnerstag08:00 - 12:00
Freitag08:00 - 12:00
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).