Veranstaltung und Genehmigung von Messen und Ausstellungen

Information

Veranstaltung und Genehmigung von Messen und Ausstellungen

Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ihr Angebot präsentiert und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.

Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ihr Angebot präsentiert, vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.

Messen und Ausstellungen werden vom Gewerbeamt der Stadt Remagen auf Antrag des Veranstalters nach Prüfung bestimmter Voraussetzungen (geregelt in §§ 64-68 Gewerbeordnung) nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz festgesetzt.

Wird eine festgesetzte Messe oder Ausstellung nicht oder nicht mehr durchgeführt, muss der Veranstalter dies dem Gewerbeamt unverzüglich schriftlich anzeigen.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Gewerbeamt

02642 20155

02642 2017755

nadine.mund@remagen.de

Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109

Montag08:30 - 12:00

Dienstag08:30 - 12:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
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