Ausstellung von Parkausweise für Handwerker
Information
Parkausweise für Handwerker
Handwerkerbetriebe oder sonstige Firmen, die häufig an unterschiedlichen Arbeitsorten in der Region tätig sind, können einen Parkausweis für die Region Trier-Eifel-Mosel-Hunsrück (inkl. Kreis Ahrweiler) beantragen. Einen Parkausweis nur für die Stadt Remagen oder für den Kreis Ahrweiler ist nicht möglich.
Folgende Parkerleichterungen sind durch den Ausweis möglich
- Parken an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist
- Parken über die Höchstparkzeit der Parkuhren hinaus, ohne Bedienungspflicht
- Parken in Parkscheibenzonen ebenfalls über die Höchstparkzeit hinaus
- Parken auf Gehwegen, wenn mind. 1,50 m für Fußgänger verbleibt und keine sonstigen Verbote bestehen
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen
- Parken auf Parkplätzen die für Bewohner reserviert sind
- Parken auf öffentlichen Wegen, wenn mindestens 1,00 m Restbreite für Fußgänger und Rollstuhlfahrer verbleiben.
Hierbei sind folgende Einschränkungen zu beachten
Nicht gestattet ist das Parken:- in der Fußgängerzone
- im absoluten Halteverbot
- Parken in der 2. Reihe
- auf Behindertenparkplätzen
- auf Radwegen
- auf Taxenständen
Darüber hinaus darf das abgestellte Fahrzeug weitere Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder belästigen. Die Fahrzeuge müssen außerdem deutlich als Firmenfahrzeuge zu erkennen sein.
Gebühren: jährlich 120 Euro/Fahrzeug
Ansprechpartner
Herr Manuel Pöhr
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Sachgebiet 3.1 - Ordnungsverwaltung
02642 201322
02642 2017322
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 209
Zimmernummer 209
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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