Änderung des Nach- und / oder Vornamens

Information

Namensänderung

Den eigenen Namen kann man sich grundsätzlich nicht aussuchen. Es gilt der Grundsatz der Namenskontinuität, d.h. man kann seinen Namen nicht willkürlich und eigenmächtig ändern.

Dennoch kennt das Namensrecht einige Möglichkeiten, seinen Namen zu ändern, z.B. durch Eheschließung, Scheidung, neuer Sorgeberechtigter, Adoption und Einbürgerung sowie die Änderung der Reihenfolge der Vornamen.

Liegt ein solcher Fall nicht vor, ist eine Namensänderung nur durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich. Dazu ist allerdings erforderlich, dass ein wichtiger Grund eine Namensänderung rechtfertigt.

Ansprechpartner

Herr Uwe Heuser
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Standesamt

02642 20134

02642 2017734

uwe.heuser@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).