Belästigung durch Lärm und sonstige Immissionen
 
 
 
 
Information 
 
 
 
Außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes ist die Polizei zu verständigen.
 
 
 
 
 
Lärmbelästigung
 
Lärmbelästigungen können durch die unterschiedlichsten Lärmquellen hervorgerufen werden. Dabei muss immer unterschieden werden, ob es sich um gewerblichen oder privaten Lärm handelt und ob die Belästigung tagsüber oder zur Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) erfolgt.
Anzeigen über Lärmbeschwerden sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail einzureichen. Es besteht auch die Möglichkeit, privatrechtlich gegen den Lärmverursacher vorzugehen. Bei Lärmbeschwerden in Mehrfamilienhäusern ist vorrangig Kontakt mit dem Hauseigentümer/Vermieter aufzunehmen.
 
Anzeigen über Lärmbeschwerden sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail einzureichen. Es besteht auch die Möglichkeit, privatrechtlich gegen den Lärmverursacher vorzugehen. Bei Lärmbeschwerden in Mehrfamilienhäusern ist vorrangig Kontakt mit dem Hauseigentümer/Vermieter aufzunehmen.
Außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes ist die Polizei zu verständigen.
Lärm durch Maschinen und Geräte
Lärmerzeugende Geräte, z.B. Rasenmäher dürfen im Freien von Privatpersonen nur werktags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr betrieben werden. 
Besonders lärmintensive Geräte, z.B. Freischneider, Grastrimmer oder Laubbläser dürfen im Freien von Privatpersonen nur werktags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden.
 
 
 
 
 
Ansprechpartner 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herr Robert Zimmermann 
 
 Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales 
  
 Sachgebiet 3.1 - Ordnungsverwaltung 
02642 20122
02642 2017722
Rathaus (Nebengebäude) 
Bachstraße 5-7 
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 303
 
Zimmernummer 303
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
 
 
 
 
Formular(e) 
 
 
 
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