Erlaubnis eines Reisegewerbes (Reisegewerbekarte)
Erlaubnis eines Reisegewerbes (Reisegewerbekarte)
Wer gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung, außerhalb einer gewerblichen Niederlassung, oder ohne solch eine zu haben, Waren verkauft, Leistungen anbietet oder Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt, benötigt eine Reisegewerbekarte.
Die Reisegewerbekarte muss schriftlich beim Gewerbeamt der Stadt Remagen beantragt werden und bedarf einer Erlaubnis.
Sie wird nur erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit und ggfls. die fachliche Eignung vorliegen.
Rechtsgrundlagen
Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Sachgebiet 3.1 - Ordnungsverwaltung
02642 20155
02642 2017755
Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen
Zimmernummer 109
Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00