Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler

Information

Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler

Wer gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater tätig werden möchte, bedarf einer Erlaubnis.

Der Erlaubnispflicht unterliegen die Vermittler/Berater von Anteilen oder Aktien an inländischen/ausländischen offenen Investmentvermögen, offenen/geschlossenen EU-Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen und von Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes.

Der Antrag ist schriftlich beim Gewerbeamt der Stadt Remagen zu stellen.

Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit und diverse Voraussetzungen wie die erfolgreich abgelegte Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer und eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung erfüllt sind.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Gewerbeamt

02642 20155

02642 2017755

nadine.mund@remagen.de

Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109

Montag08:30 - 12:00

Dienstag08:30 - 12:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
Beiblatt zur Eintragung weiterer Personenhandelsgesellschaften
Beiblatt zur Tätigkeit innerhalb von weiteren Personenhandelsgesellschaften

Registrierung für juristische Personen
Antrag auf Registrierung für juristische Personen

Registrierung für natürliche Personen
Antrag auf Registrierung für natürliche Personen

Änderungsantrag für die Registerdaten
Antrag auf Änderung für die Registerdaten